Steigende Futterkosten und Energiepreise machen aktuell den Tierheimen und Einrichtungen des Tierschutzes zu schaffen.
Deshalb stellen wir jetzt über den Nachtragshaushalt des Landes 1 Mio. € Soforthilfen zur Verfügung, die man als Tierheim beantragen kann!
Anlass genug, um mit der stellvertretenden Leiterin des Braunschweiger Tierheims, Carolin Richter und Schatzmeister Gerfried Sommer am Standort im Biberweg über die aktuelle Situation zu sprechen. Die Landesmittel sind angesichts verdoppelter Stromkosten dort natürlich hoch willkommen.
Wir haben aber auch die Gelegenheit genutzt, uns über alltägliche Rahmenbedingungen der Tierschutzarbeit auszutauschen und zu schauen, wo die Landespolitik auch gesetzgebend noch 🤝unterstützen kann. Ein interessanter Austausch, den wir gerne fortführen wollen.
Wie kann mein Tierheim von der Förderung profitieren?
Ab dem 1. März können bis zu 30.000 € Ausgleichskosten pro Tierheim oder tierheimähnlicher Einrichtung über die Website des Landwirtschaftsministeriums beantragt werden.